Der Laiteries Réunies société coopérative und ihrer Tochtergesellschaften (LRG)
– nachfolgend «Verkäufer» genannt
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der LRG gelten für alle Verkäufe und Lieferungen von Lebensmitteln, die von der LRG («Verkäufer») an Kunden mit Sitz in der Schweiz ausgeführt werden. Sie gelten für alle Geschäfte, die mit den Schweizer Unternehmen der Gruppe Laiteries Réunies de Genève abgeschlossen werden. Mit seiner Bestellung erkennt der Kunde ausdrücklich die Gültigkeit dieser AGB an.
Die AGB des Kunden sind nur dann gültig, wenn die LRG sie ausdrücklich durch Unterschrift anerkennt. Verweise auf die AGB des Kunden in Verträgen, Bestellungen oder anderen Dokumenten begründen keine Gültigkeit dieser AGB, auch wenn solche Verträge, Bestellungen oder Dokumente von der LRG unterzeichnet werden.
2. Bestellungen und Vertragsabschluss
Bestellungen sollen schriftlich erfolgen; E-Mails, Faxe und andere elektronische Mittel (EDI, Onlineshop usw.) gelten als schriftlich. Mündliche Bestellungen (z. B. telefonisch) sind jedoch ebenfalls gültig. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Bestellung eingegangen ist.
Jede Änderung oder Stornierung einer Bestellung durch den Kunden nach deren Annahme durch die LRG muss schriftlich mitgeteilt werden und kann, vorbehaltlich der Zustimmung der LRG, nur berücksichtigt werden, wenn sie vor der Herstellung oder Vorbereitung der Produkte eingeht. Eine Änderung kann gegebenenfalls zusätzliche Kosten für den Kunden nach sich ziehen. Der Kunde ist der LRG die bis zur Stornierung entstandenen Kosten schuldig.
3. Preise
Sofern im Angebot, in der Preisliste oder in anderen Dokumenten des Verkäufers nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich Mehrwertsteuer.
Der Verkäufer ist berechtigt, seine Preisliste einseitig entsprechend der Markt- und Wirtschaftslage anzupassen.
4. Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten für alle Lieferungen die Incoterms 2020, DAP (Delivered at Place) an die Lieferadresse des Kunden.
Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Der Kunde bezahlt stets die tatsächlich gelieferte Menge.
Der Verkäufer ist berechtigt, die bestellten Waren nicht herzustellen oder zu liefern, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlungspflicht, nicht nachkommt oder die für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen nicht bereitstellt. In diesem Fall kann der Verkäufer die bereits hergestellten Waren ganz oder teilweise an Dritte veräußern.
Der Verkäufer ist von seiner Pflicht zur Herstellung und/oder Lieferung befreit, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt, der sich seiner Einflussnahme entzieht. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Zerstörungen oder Beschädigungen von Produktionsanlagen, Grenzschließungen, Beschränkungen im Warenverkehr, Sanktionslisten, Export- oder Importbeschränkungen sowie von Behörden oder gesetzlich angeordnete Maßnahmen zur Bekämpfung von Epidemien oder Pandemien.
5. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Der Verkäufer sendet Rechnungen in elektronischer Form an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder per Post an die angegebene Postanschrift. Der Kunde muss etwaige Einwände gegen Rechnungen innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich gegenüber dem Verkäufer geltend machen; nach Ablauf dieser Frist erlischt sein Reklamationsrecht.
Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt durch den Kunden netto, ohne jeden Abzug, zu bezahlen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, zusätzlich einen Verzugszins von 5 % auf den überfälligen Betrag zu erheben. Ab dem zweiten Mahnschreiben ist der Verkäufer berechtigt, pro Mahnung zusätzliche Gebühren von CHF 25.00 zu verrechnen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis sie vollständig bezahlt sind. Solange der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen und/oder diese AGB einhält, ist er berechtigt, die Waren im Rahmen seines üblichen Geschäftsbetriebs zu verarbeiten und weiterzuverkaufen.
7. Mindestbestellmengen und Zuschläge
Der Verkäufer ist berechtigt, für Bestellungen, die den festgelegten Mindestbetrag nicht erreichen, Zuschläge zu erheben.
Mindestbetrag pro Bestellung: CHF 250
Zuschlag, wenn der Mindestbetrag nicht erreicht wird: CHF 40
8. Spezifikationen
Die gesetzlichen und produktspezifischen Informationen sind für den Kunden und den Endverbraucher dank der Etikettierung und der Produktspezifikationen transparent ersichtlich. Die Produktspezifikationen können weitere Informationen enthalten, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben hinausgehen. Diese Informationen werden in den Zutaten- bzw. Komponentenlisten ausgewiesen. Die Produktspezifikationen können in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf GS1 eingesehen werden oder werden auf andere Weise zur Verfügung gestellt, wenn ein Unternehmen oder ein bestimmter Sektor nicht mit GS1 arbeitet.
Für Standardprodukte ist der Verkäufer berechtigt, Änderungen vorzunehmen, die im Rahmen der Spezifikationen liegen. Ist der Verkäufer verpflichtet, eine solche Änderung vorzunehmen, insbesondere wenn dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erforderlich ist oder wenn ein Rohstoff, Hilfsstoff oder Betriebsmittel nicht verfügbar ist oder nur eingeschränkt zugelassen ist und der Kunde diese Änderung nicht akzeptiert, ist der Verkäufer berechtigt, bestätigte Bestellungen zu stornieren. Verweigert der Kunde seine Zustimmung ohne sachlichen Grund, ist er verpflichtet, dem Verkäufer die bereits entstandenen sowie die künftig entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen.
9. Garantie / Reklamation
Die Waren gelten als mangelhaft, wenn sie bei der Lieferung gemäß den anwendbaren Incoterms wesentlich von der vereinbarten Spezifikation abweichen, sofern der Verkäufer nicht gemäß Ziffer 8 zu einer Änderung berechtigt war.
Offensichtliche Mängel (insbesondere Schäden an Ware oder Verpackung, Über- oder Unterlieferungen) sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach dem Liefertag gemäß den anwendbaren Incoterms schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel sind vom Kunden innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden ab dem Tag zu rügen, an dem der Kunde den Mangel erkannt hat oder bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätte erkennen müssen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen mit Ablauf der jeweiligen Rügefristen.
Hat der Kunde einen Mangel rechtzeitig gemeldet, ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder die mangelhaften
Waren durch mangelfreie Waren zu ersetzen oder dem Kunden den für die mangelhafte Ware bezahlten Verkaufspreis gutzuschreiben. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, Ersatzware zu liefern, wenn ihm bekannt ist, dass der Kunde die Ware zu einem bestimmten Termin benötigt und dieser Termin nicht mehr eingehalten werden kann. Dem Kunden steht kein Wahlrecht und ihm stehen keine weitergehenden Ansprüche aus der Garantie zu. Der Kunde verzichtet auf sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit allfälligen Deckungskäufen.
10. Haftungsausschluss des Verkäufers
Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Bei leichter Fahrlässigkeit ist seine Haftung ausgeschlossen.
Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Schäden Dritter, für entgangenen Gewinn oder Reputationsschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
11. Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
Stellt der Verkäufer Waren her, die ausschließlich für den Kunden bestimmt sind (z. B. Waren unter den Marken des Kunden), darf der Verkäufer diese Waren nicht an Dritte veräußern. Eine Ausnahme gilt in den Fällen, in denen der Verkäufer die Produktion der Waren bereits gutgläubig auf der Grundlage unverbindlicher Prognosen begonnen oder sogar abgeschlossen hat und der Kunde diese Waren ganz oder teilweise nicht rechtzeitig abruft und dadurch die Vermarktbarkeit der Waren gefährdet ist. In einem solchen Fall darf der Verkäufer die Überbestände an soziale Einrichtungen oder an Mitarbeitende verkaufen oder abgeben.
12. Datenschutz
Im Rahmen des Verkaufs von Produkten an den Kunden darf der Verkäufer, unter jederzeitiger Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, persönliche Daten selbst erheben, von Dritten beziehen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben.
Soweit dies gesetzlich zulässig ist, überwiegende Interessen des Verkäufers bestehen oder der Kunde seine Einwilligung erteilt hat, darf der Verkäufer die erhobenen persönlichen Daten zu folgenden Zwecken bearbeiten:
- Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Abschluss eines Vertrags
- Zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Kunden
- Zur Pflege, Entwicklung und Sicherung der Kundenbeziehung
- Zur Individualisierung von Dienstleistungen oder zur Bereitstellung personalisierter Inhalte, insbesondere durch Analyse von Demografie, Nutzungsverhalten und Nutzerinteressen
- Zur Adressvalidierung
- Zur Verhinderung einer unrechtmäßigen Nutzung der Dienstleistungen (insbesondere zur Betrugsprävention beim Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer)
- Zu Zwecken der Fakturierung, des Inkassos sowie der Bonitäts- und Kreditprüfung
- Zur Förderung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Produktsortiments des Verkäufers
Setzt der Verkäufer Dritte in der Schweiz oder im Ausland ein, sind diese vertraglich verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen gemäß den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Für weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten wird der Kunde gebeten, die auf der folgenden Website veröffentlichte Datenschutzerklärung zu konsultieren: https://lrgg.ch/de/datenschutzerklaerung/
13. Geistiges Eigentum
Der Verkäufer bleibt alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf die Waren, insbesondere an Rezepturen, Spezifikationen, Technologien, Prozessen, Verfahren, Konzepten (Anwendungskonzepte, Rezeptdossiers, Bilder und Fotos) und Ideen (das «geistige Eigentum des Verkäufers»), sofern es sich nicht um Marken des Kunden handelt; für Marken des Kunden treffen die Parteien gesonderte Vereinbarungen.
Dem Kunden ist es untersagt, das geistige Eigentum des Verkäufers außerhalb der mit dem Verkäufer bestehenden Geschäftsbeziehung zu nutzen, insbesondere hierfür gewerbliche Schutzrechte anzumelden oder Internet-Domains zu registrieren. Entgegen diesem Absatz angemeldete Schutzrechte oder registrierte Internet-Domains werden vom Kunden innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung gegen Zahlung von 1 CHF auf den Verkäufer übertragen.
Der Kunde darf die Waren weder selbst herstellen noch durch Dritte herstellen lassen, auch nicht in einer abgeänderten Form, die im Wesentlichen den Waren des Verkäufers entspricht.
14. Schlussbestimmungen
Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB oder eines Vertrags als nichtig oder undurchführbar erweisen oder später nichtig oder undurchführbar werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall ist die nichtige oder undurchführbare Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, deren wirtschaftliche Auswirkungen denjenigen der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Verkäufers bzw. am Sitz seiner Schweizer Tochtergesellschaften, und zwar
Genf: Laiteries Réunies société coopérative, Vivadis SA, Val d’Arve SA, Nutrifrais SA, Del Maître SA, Maître Boucher Sàrl, LRG logistics SA
Bern: Ottiger AG, Chäs Max GmbH
Wallis: Fromages Chaudron SA, Fromagerie de Martigny SA
Der Verkäufer ist ferner berechtigt, den Kunden auch an dessen Wohnsitz bzw. Sitz zu belangen.